Das System, die Monocam, besteht aus einem leistungsfähigen Laptop, einer Kamera und einer KI-gestützten Software, die sogenannte Ablenkungsverstöße voll automatisiert erkennt, also wenn jemand am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert oder in sein Handy tippt. Das Programm wurde vorher mit rund 20.000 Fotos von Fahrzeugführern gefüttert, die das taten. Die Kamera filmt dann den fließenden Verkehr, die Software gleicht das Geschehen auf der Straße mit den Bildern der Handysünder ab. Ist da ein Mobiltelefon im Bereich des Fahrers? Und falls ja, wird es von einer Hand umschlossen? Trifft das zu, signalisiert das Programm einen Treffer. Den schauen sich dann Kontrollkräfte vor Ort an. Am Ende entscheidet immer der Mensch, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht.

  • @Felix538
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    81 year ago

    Ich verstehe im Beitrag ehrlich gesagt nicht, was daran illegal sein soll. Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert, nur bei einem “Treffer”. Ähnlich sieht es momentan bei Dashcams aus. Man darf nicht dauerhaft den Verkehr filmen, aber die letzten X Minuten auf Knopfdruck speichern darf man.

    • Bildrauschen
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      101 year ago

      Nein, “man” darf nicht die letzten Minuten speichern. Der Staat ist sowieso nicht “man”, der braucht immer für alles eine Grundlage. Dazu gab es ein Karlsruhe welches sich mit der Abstandsmessung via VKS 3.0 beschäftigt hat und die Aufzeichnung ohne Anlass als Verfassungswidrig beurteilt hat. Denn anders als bei einem Geschwindigkeitsblitzer wo die Aufzeichnung nach dem messtechnischen Ermitteln des Verstoßes (=Anlass) auslöst, wird bei Monoblitzern und wurde bei Abstandskontrollen erst aufgezeichnet und dann Ausgewertet ob ein Verstoß vorlag.

      2 BvR 941/08

      • @Felix538
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        11 year ago

        Und genau hier sehe ich einen technischen Unterschied. Der Videostream wird halt nicht aufgezeichnet und mit der Videodatei eine Auswertung gemacht. Vielmehr passiert die Auswertung zeitgleich und nur, wenn ein Treffer vorliegt, wird der Verstoß abgespeichert. Somit ist das Sammeln der Daten tatsächlich erst nachdem ein Verdacht (KI schlägt an) für einen Verstoß vorliegt.

        • Bildrauschen
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          41 year ago

          Eine Aufzeichnung findet bereits statt, wenn Daten im Speicher vorgehalten werden. Das gilt auch für Ringspeicher. Was im privaten Rahmen noch durch geht, ist für den Staat unzulässig. Dieser braucht wirklich für jede Handlung die in Bürgerrechte eingreift eine eigene Rechtsgrundlage.

    • @martin_uieafa
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      51 year ago

      Wer wirklich glaubt, dass die Polizei Daten, die die einmal erhoben hat, wieder löscht, dem ist nicht mehr zu helfen.
      Es gibt keine Kontrollinstanz und es wird immer wieder bekannt, das erhobene Daten, ob legal ist illegal, genutzt oder missbraucht werden. Ob es nun die Bewegungsprofile von Pkw sind, Zugangsdaten für Onlinedienste, die privaten Adressen von Stars oder die neue - geheime - Telefonnummer der Ex-Frau.

      • @Felix538
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        21 year ago

        Ich bin der letzte, der seine Daten einfach hergibt und froh wäre, dass alle meine Daten hätten. Zugleich muss ich aber sagen, dass wie in meinem anderen Kommentar beschrieben die Daten ja gar nicht erst erhoben werden. Ein Abspeichern erfolgt erst dann, wenn die KI anschlägt.

        • @martin_uieafa
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          31 year ago

          Man könnte durchaus darüber streiten, ob das temporäre speichern im RAM schon ein abspeichern im technischen Sinne erfüllt (wenn nein, könnte ich dann gefahrlos illegale Medien über einen Server bereitstellen, welcher zwar über massig RAM, aber keinen klassischen Massenspeicher verfügt?), aber mir geht’s eher darum: die Polizei erhebt die Daten per Laptop. Diese Laptop wird von der Polizei technisch betreut. Die Polizei ist die Instanz, welche die Einhaltung der korrekten Datenspeicherung überprüft. Wer sagt, dass die Daten eben nicht doch von dennplozisten vor Ort gespeichert werden? Oder zu “Testzwecken” eine Kopie des datenstreams angelegt wird?

          Deine Aussage ist inhaltlich auch nicht korrekt: die Daten werden in dem Moment erhoben, in dem sie erzeugt werden, also eine Kamera filmt.

          • @Felix538
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            11 year ago

            Ich verstehe deinen Punkt (auch wenn dein Vergleich mehr als hinkt, aber darum gings ja nicht ;)) und stimme dir zu, dass sollte die Kamera einfach nur einen Videostream zur Verfügung stellen, der auf Polizei-Hardware ausgewertet wäre, hat das mehr als nur einen komischen Beigeschmack. Demnach kann ich hier nur spekulieren. Im Beitrag ist nämlich nicht erwähnt, ob am Laptop tatsächlich einfach nur der Videostream ankommt.

            Wenn auf besagtem Laptop nun der Stream illegal kopiert wird ist das eine eigene Straftat, die meiner Meinung nach nicht zwangsweise dafür sorgt, dass das ganze System verboten werden muss. Demnach müsste man ja auch alle Blitzer verbieten, weil die Möglichkeit besteht, dass da ein Polizist am System rumgefummelt hat und die Blitzerkamera dann doch die ganze Zeit filmt.

            ergo: schweres Thema bei dem ich mich nicht wohl fühle weiter zu diskutieren, da mir einfach einige Dinge im Beitrag zu schwammig sind. Ich sage nicht, dass der Beitrag falsch ist. Aber einige Kommentare haben mir ein bisschen zu sehr den Teufel an die Wand gemalt.