Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>

Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.

  • @Seven
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    1 year ago

    Das können wir ganz einfach abtun: Nur eine Antwort und kurz darauf wurde mein Kommentar gelöscht, ich durfte ohne weiteres von einem Mod-Smurf ausgehen.

    Also sorry, ich bin hier raus. Ich moderiere die Community alleine. Wenn du vermutest, dass hier “Mod-Smurfs” unterwegs sind, dann äußere deine Bedenken gerne im Feedbackthread am Wochenende. Da werde ich übrigens auch übergeordnet das Thema “härterer Umgangston” mal ansprechen und mir Feedback der Community einholen.

    PS: Du hast dir glaube ich sehr viele Gedanken gemacht und verteidigst deinen Standpunkt auch vehement - das ist natürlich dein gutes Recht. Bitte achte aber weiterhin auf deinen Ton, auch gegenüber anderen Nutzern. Danke.