In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.

  • @letmesleep
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    fedilink
    Deutsch
    18 months ago

    Selbstverständlich ist es das. Also, wir können natürlich auf unserer Seite der Grenze stehen, mit einem Schild mit Aufschrift “Asylantrag hier” winken, und singen “ällabätsch ihr kommt hier nicht drüber”.

    Das wäre problematisch. Aber es geht ja um das danach. Man könnte selbstverständlich kommunizieren, dass es nur für politisch Verfolgte erlaubt ist einzureisen und dann Menschen bestrafen, die keine politisch Verfolgten sind und daher bei der Einreise “betrogen” haben.