Deutschland in einer Nussschale 🤦
Sie haben mein Auto auf den Lack gefilmt! Das dürfen Sie nicht!!1!
Wegen dieses Rechtsverständnisses und Uneinsichtigkeit von vielen Autofahrern würde ich mir keine Mühe mehr machen eine Anzeige zu stellen, die wahrscheinlich im Sande verläuft und eventuell sogar auf eine Anzeige gegen mich hinausläuft, die natürlich auch im Sand verläuft und stattdessen einfach sparsamer mit Behördenzeit umgehen und Spiegel abtreten.
Vielleicht /s vielleicht auch nicht
Könnte ein Troll sein. Mir fällt es jedenfalls schwer zu glauben, dass die Frage ernst gemeint sein soll.
In Mannheim stellen Kfz Halter*innen regelmäßig solche Fragen. Möglicherweise sind die alle Teil der Mannheimer-Troll-Armee. Vielleicht aber auch nicht.
Oh…
Ich hoffe auf ersteres und erhalte mir so ein wenig den Glauben an die Menschheit. :)
Toi toi toi
Es gab immer wieder Fälle, wo Menschen, die Parkverstöße gemeldet haben, von Datenschutzbehörden zu Verwarngeldern verdammt wurden. Ist zwar inzwischen richterlich geklärt, dass das, wie der gesunde Menschenverstand sagt, völliger Unfug ist, aber der Eindruck, den solche Fälle hinterlassen, bleibt halt haften.
Ich würde behaupten, dass das nicht erlaubt ist, jedenfalls nicht mit Nummernschild drauf. Dafür ist die Begründung glaub ich nicht stark genug. Allerdings würde es dann auch ein Anruf beim Ordnungsamt tun. Zumindest im öffentlichen Raum, wenn du auf seinem Privatgrundstück parkst, ist das vielleicht was anderes.
Welcher Paragraph in welchem Gesetz soll ein Fotographieren deiner Meinung nach verbieten?
Und von welcher Begründung wofür sprichst du genau?
Viele Ordnungsämter in Deutschland sind leider arbeitsunwillig und arbeitsunfähig.
Im Gegenteil, es gab vor kurzem erst ein Urteil, dass das explizit erlaubt.
Erste Quelle auf die Schnelle: vom BR
Ok danke für die Klarstellung. Dachte es wäre anders
Liegt ja bei dem Fokus auf “Datenschutz” in Deutschland auch nah.
Sehe ich überhaupt nicht so. Wenn ich einer Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Raum begegene, die für alle sichtbar ist, ist es doch völlig legitim, das photographisch zum Zweck der Verfolgung festzuhalten. Es ist meiner Meinung nach eindeutig, dass nur dann überhaupt die Möglichkeit eines Datenschutzverstoßes vorläge, wenn ich die Absicht hätte, das Bild zu veröffentlichen. Es ist doch ganz klar: Ein Bild von jemandem machen, der sich auf einem Spielplatz genüsslich die Fleischwurst massiert, und es unverzüglich der Polizei zu schicken, ist eindeutig in Ordnung. Es auf dem eigenen Blog veröffentlichen, ist es nicht.
Das ist ja genau das, was das Gericht entschieden hat.
Wenn du dir die ganzen Diskussionen um das Recht am eigenen Bild, die Erhebung personenbezogener Daten zu welchem Zweck auch immer anschaust und wann es in der Vergangenheit verboten war Bilder von irgendwas zu machen, kann man schon darauf kommen, dass es in diesem Fall nicht zulässig wäre. Finde ich keinen super abwegigen Gedanken.