Die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Besucher ist datenschutzwidrig. Besucher können vom Websitebetreiber Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Hier wurden 100 Euro zugesprochen (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
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